Was ein solcher Einsatz kostet, entscheidet der Zustand der Räume: wie groß die betroffene Zone ist, wie tief Rückstände in Fugen, Holz und Bodenaufbau gezogen sind und wie viel Hausrat noch in der Wohnung steht. Deshalb beginnt eine Leichenfundortreinigung in Cunewalde nicht mit einer Zahl, sondern mit einem Blick in die betroffenen Räume. Dasselbe gilt für eine Wohnung nach einem Todesfall und für eine Wohnungsauflösung.
Wischen bewegt die Kontamination über die Fläche, statt sie herauszuholen. Ein Tuch nimmt auf, was oben liegt, und trägt es dorthin, wo vorher nichts war: in Fugen, unter Sockelleisten, in den Übergang zwischen Belag und Estrich. Was in Holz, Kleber und Bodenaufbau eingezogen ist, bleibt dabei unberührt. Eine Fläche kann danach sauber aussehen und biologisch unverändert sein. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern sitzt im Material, das die Rückstände aufgenommen hat, und er bleibt weg, sobald dieses Material entfernt ist.
Die Besichtigung vorab kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, das den Umfang schriftlich festhält, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir die Räume, reinigen sie und entsorgen fachgerecht, was nicht bleiben kann; nichts verlässt die Wohnung, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass im Haus niemandem begegnet wird.
Das lässt sich vorab nicht seriös beantworten, weil es am Einzelfall hängt. Wie viel Zeit nötig ist, wird bei der Besichtigung geklärt, zusammen mit dem Umfang.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung der Lage: welche Räume betroffen sind und ob eine Tatortreinigung nach behördlicher Freigabe ansteht oder eine Wohnung geräumt werden soll. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
