Nach einem Leichenfund sitzt das eigentliche Problem selten dort, wo man es sieht. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und an dieser Stelle richtet ein Haushaltsreiniger nichts mehr aus. Aus diesem Grund sind Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung ein eigenes Fach. Wir reinigen Fundorte in Crottendorf, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und führen, wenn es gewünscht wird, auch die Wohnungsauflösung aus.
Wischen erreicht die Oberfläche, während das Material darunter unberührt bleibt. Wie weit etwas eingedrungen ist, lässt sich von außen nicht ablesen, denn ein Boden kann sauber wirken und im Aufbau trotzdem belastet sein. Sichtbare Sauberkeit sagt also nichts über den biologischen Zustand einer Fläche, und deshalb beurteilen wir das Ausmaß erst bei der Besichtigung, statt es zu schätzen. Ein feuchter Lappen verteilt Rückstände eher, als dass er sie aufnimmt. Ein Geruch wiederum hat immer eine Quelle im Material. Ist diese mit der Reinigung entfernt, verschwindet er dauerhaft.
Nach dem Zustand der Räume und dem Aufwand, der daraus folgt. Wir sehen uns die Wohnung deshalb zuerst an, ohne dass dafür Kosten entstehen, und stellen danach ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie diesem Angebot zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt nichts vor der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Danach folgt die Besichtigung. Unsere Teams kommen mit Fahrzeugen ohne Firmenschriftzug, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass es im Treppenhaus keine Begegnungen gibt.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird dabei nach der Biostoffverordnung.
Was in Ihrem Fall nötig ist, zeigt sich im Gespräch und bei der Besichtigung vor Ort, und die kostet nichts.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
