Nach einem Leichenfund bleibt in einer Wohnung mehr zurück, als eine gründliche Haushaltsreinigung erreichen kann. Rückstände sitzen dann nicht auf der Oberfläche, sondern in Fugen, unter dem Bodenbelag und im Estrich. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Creußen, dazu die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Wischen und Lüften bringen die Räume nicht in den Zustand, den Sie sich davon erhoffen. Der Geruch zeigt das am deutlichsten: Er ist nach dem Lüften kurz fort und steht wenig später wieder im Raum. Seine Quelle liegt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände ziehen durch Fugen und Bodenbeläge bis in den Estrich hinein, und eine Fläche, die sauber aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand aus. Oberflächliches Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie löst. Erst wenn das kontaminierte Material heraus ist und die betroffenen Flächen desinfiziert sind, bleibt auch der Geruch weg. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Wir arbeiten, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Absprachen dazu treffen wir vor Beginn.
Für ein erstes Bild reicht eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht und ob der Ort bereits freigegeben ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
