Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich zuerst eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag und wer kann Zugang zu den Räumen verschaffen? In der Praxis ist das ein Angehöriger oder der Eigentümer des Hauses. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, wir arbeiten in der Leichenfundortreinigung und wir lösen Wohnungen auf. In Cappeln läuft das in einer festen Reihenfolge ab.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, beginnt keine Arbeit. Wir setzen erst an, wenn die Räume freigegeben sind.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Das Material saugt Flüssigkeit ein und hält sie fest, tiefer als jede Oberfläche zeigt. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen bewegt Rückstände dabei über die Fläche, statt sie aus dem Untergrund zu holen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, welche Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen, ob die Polizei beteiligt war und wie lange die Wohnung leer stand. Aus diesen Angaben ergibt sich das weitere Vorgehen.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns kommt zum Einsatzort und sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor eine Arbeit beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst nach der Zustimmung des Auftraggebers fangen wir an.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Lage ist das eine Tatortreinigung, die Reinigung der Wohnung nach dem Todesfall oder die vollständige Wohnungsauflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Am Anfang steht ein Telefonat mit der Schilderung der Lage. Alles Weitere entscheidet der Auftraggeber danach selbst.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.