Ob ein Raum später wieder genutzt wird, entscheidet sich im Material und nicht an der Oberfläche. Diese Seite beschreibt der Reihe nach, was nach einem Todesfall in einer Wohnung in Cadenberge geschieht: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn auch der Hausrat weg soll, die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch nicht freigegeben haben, beginnt niemand mit der Arbeit. Bis dahin bleibt die Tür zu, und alles Weitere lässt sich in Ruhe vorbereiten.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Was in diese Schichten gezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Fläche darüber sauber wirkt. Wischen verteilt die Rückstände auf der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn das Material mit der Quelle darin entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reicht Grobes: um welche Räume es geht, wie groß die betroffene Fläche ungefähr ist, ob die Freigabe vorliegt und ob der Hausrat mit entsorgt werden soll. Was Sie nicht wissen, bleibt offen und wird bei der Besichtigung geklärt.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt vorbei und sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus fällt also nicht auf, wer da vorfährt.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir zusätzlich den gesamten Hausrat, Zimmer für Zimmer. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie niemandem im Treppenhaus begegnen.
Ob Tatortreinigung, eine Auflösung oder beides nötig ist, muss vorab niemand entscheiden. Das klärt sich im ersten Gespräch und spätestens bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.