Nach einem Leichenfund entscheidet nicht Eile, sondern die richtige Reihenfolge. Wer weiß, was zuerst geklärt wird und was danach folgt, muss nichts auf eigenen Verdacht hin selbst probieren. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung in Buxheim abläuft, ebenso die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Freigabe abwarten. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleibt der Fundort deren Sache, bis er offiziell freigegeben ist. Wir betreten die Räume erst danach. Bis dahin lässt sich alles Weitere am Telefon vorbereiten.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Sie sind offenporig, und Rückstände bleiben deshalb nicht oben liegen, sondern sitzen im Material. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch dennoch belastet sein. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, welche Räume betroffen sind, welche Bodenbeläge dort liegen und ob eine Freigabe schon vorliegt. Wer möchte, dass die Arbeiten zu einer Zeit stattfinden, in der niemandem im Haus begegnet wird, sagt das im selben Gespräch.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach liegt ein Angebot vor, das den Umfang benennt. Was er kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird übernommen und aufgelöst.
Für den Anfang genügt ein Gespräch, in dem die Lage geschildert wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.