Nach einem Leichenfund reicht eine gründliche Putzaktion nicht, weil das Wesentliche unter der Oberfläche liegt: Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich, und dorthin gelangt kein Wischwasser. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Buttstädt, kümmern uns um die Wohnung nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge taugt hier nicht als Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Abwischen sauber wirken und trotzdem biologisch belastet sein, weil die Kontamination im Material sitzt und nicht darauf. Wischen bewegt dabei etwas, es verteilt Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Am Geruch zeigt sich dasselbe: Solange die Quelle im Material steckt, kommt er wieder; ist das belastete Material entfernt, ist er dauerhaft weg. Deshalb wird herausgenommen, was kontaminiert ist, fachgerecht entsorgt und die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Am Zustand der Räume und am Umfang der Arbeit. Vor allem anderen sieht sich jemand die Wohnung kostenlos an, danach steht schriftlich fest, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie diesem Angebot zugestimmt haben. Bei einer Wohnungsauflösung hängt es zusätzlich daran, wie viel Hausrat zu räumen und zu entsorgen ist.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und wir Zugang zur Wohnung bekommen, die Räumung und Reinigung läuft ohne Sie. Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet, im Haus fällt also nichts auf. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es zu keinen Begegnungen mit Nachbarn kommt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Wie weit die Rückstände ins Material gezogen sind und wie viel deshalb heraus muss, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung. Deshalb nennen wir dazu erst nach dem Termin etwas Verbindliches.
Für ein erstes Bild genügt, was Sie über den Zustand der Räume sagen können. Alles Weitere klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
