Angehörige und Vermieter rufen mit unterschiedlichen Fragen an. Die eine Seite will wissen, was mit den persönlichen Dingen geschieht, die andere, ob die Wohnung wieder vermietbar wird. Beides beginnt am selben Punkt: Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Buttenwiesen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, das ist weniger eine Frage der Anstrengung als eine des Materials. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft, und halten es fest. Ein Reiniger von oben kommt dort nicht hin; er löst Rückstände an und verteilt sie über die Fläche, statt sie zu entfernen. Bei einer Leichenfundortreinigung wird deshalb das belastete Material selbst entfernt und fachgerecht entsorgt, die freigelegten Flächen werden desinfiziert.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeit. Bei einer Wohnungsauflösung fällt ins Gewicht, wie viel Hausrat vorhanden ist und ob zusätzlich gereinigt werden muss. Deshalb sieht sich vorher jemand die Wohnung an, kostenlos. Danach liegt der Umfang schriftlich als Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Ja. Der Geruch stammt aus einer Quelle im Material. Solange die im Boden oder im Holz sitzt, kehrt er nach jedem Lüften zurück. Mit dem belasteten Material fällt die Ursache weg, und damit bleibt der Raum dauerhaft geruchsfrei.
Am Anblick allein nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und dennoch belastet sein, weil das, was in Fugen und Untergrund gezogen ist, von oben nicht sichtbar wird. Klarheit bringt die Besichtigung: Dabei zeigt sich, ob eine Tatortreinigung ansteht oder ob es um die Auflösung der Wohnung geht.
Beim Auflösen einer Wohnung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke herausgesucht und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt. Was in Ihrem Fall nötig ist, zeigt der Termin in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
