Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles unangetastet. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung in Burgstetten, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume leer werden sollen, die Wohnungsauflösung. Für eine Tatortreinigung gilt derselbe Startpunkt.
Das Problem liegt unter der Oberfläche, deshalb hilft eine Behandlung der Oberfläche nicht. Sichtbar ist der kleinere Teil. Der Rest zieht in Fugen, in die Nahtstellen des Bodenbelags, in Holz und in den Estrich darunter. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge sagt über den Zustand des Materials nichts. Wer wischt, verteilt die Kontamination breiter, statt sie wegzunehmen, und der Geruch stellt sich wieder ein, solange seine Quelle im Material sitzt. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Damit ist auch die Ursache des Geruchs weg.
Der Zustand der Räume, also welche Flächen und welche Einbauten betroffen sind und was aus der Wohnung heraus muss. Weil das aus der Ferne niemand seriös einschätzt, sieht sich jemand die Räume vorher an, kostenlos. Sie bekommen anschließend ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Losgelegt wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Anschließend folgt die Besichtigung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und an die Berechtigten übergeben. Weggeworfen wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Sie erhalten eine Rechnung, die die einzelnen Positionen ausweist, dazu eine Dokumentation des Einsatzes. Beides ist so gehalten, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie die Versicherung darüber entscheidet, liegt bei ihr.
Was in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich im Gespräch vorab grob einordnen. Verbindlich steht der Umfang nach der Besichtigung fest.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
