Eine Wohnung auszuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Nach einem Leichenfund steht die Reinigung zuerst, denn Rückstände sitzen im Material und nicht im Mobiliar. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir setzen eine Wohnung nach einem Todesfall wieder in Ordnung, und wir lösen Wohnungen auf. Burg liegt in unserem Einsatzgebiet.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem belastet sein. Was in den Boden gezogen ist, sitzt unter dem Belag, in Fugen, in Holz und im Estrich. Ein Wischtuch erreicht diese Tiefe nicht. Es verteilt die Rückstände auf der Oberfläche, statt sie wegzunehmen. Auch der Geruch hat seinen Sitz im Material. Er geht dauerhaft weg, sobald die Quelle heraus ist. Deshalb entscheidet nicht das Bild, das man sieht, sondern der Zustand darunter. Wir arbeiten diese Schichten durch, entsorgen belastetes Material fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Darum sieht sich vorher jemand die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Die Rechnung ist aufgeschlüsselt, dazu erhalten Sie eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Das gilt bei einer Wohnungsauflösung genauso wie bei der Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Am Telefon lässt sich dazu nichts festlegen. Begonnen wird ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer Zugang hat. Alles Weitere wird bei der Besichtigung besprochen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
