Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles unberührt. Ab diesem Punkt übernehmen wir die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Buggingen, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die vollständige Wohnungsauflösung.
Davon bleibt mehr zurück, als man sieht. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche liegen, sie ziehen in Fugen, in Holzdielen, in den Rücken eines Teppichs und durch den Belag hindurch bis in den Estrich. Wer nur oben abwischt, nimmt den sichtbaren Teil ab und verteilt einen Teil davon zusätzlich in der Fläche. Wie sauber ein Boden aussieht, sagt nichts darüber, wie es biologisch um ihn steht. Auch der Geruch sitzt nicht im Raum, sondern in dem Material, das ihn aufgenommen hat, und verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist. Deshalb tragen wir kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeiten. Wir sehen uns die Lage vorab an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich erst nach der Besichtigung sagen. Eine Wohnungsauflösung, bei der Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben werden, hat einen anderen Umfang als die Reinigung eines einzelnen Raums.
Auch das klären wir bei der Besichtigung, eine allgemeine Antwort gibt es dafür nicht. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, sagen wir Ihnen das und geben die Räume zurück.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere besprechen wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
