Niemand aus der Familie muss diese Arbeit selbst übernehmen. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung führen wir in Bützow und im Landkreis Rostock aus: was belastet ist, nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert, der Hausrat wird geräumt. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Von einer Reinigung mit Eimer und Reiniger bleibt das Entscheidende zurück, weil Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich unter dem Belag aufnehmen, was auf sie trifft. Was in diese Schichten eingezogen ist, erreicht ein Wischtuch nicht; es verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Deshalb entfernen wir belastetes Material, anstatt es zu überarbeiten. Auch der Geruch hängt daran: Er endet dauerhaft, sobald die Quelle im Material selbst verschwunden ist, und mit der Reinigung ist sie es.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich vorher jemand von uns kostenlos an. Nach dieser Besichtigung erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Der Anblick allein trägt diese Einschätzung nicht, denn wie sauber eine Fläche wirkt, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Ein Raum kann geordnet aussehen, während unter dem Bodenbelag noch etwas sitzt. Was tatsächlich entfernt werden muss, zeigt sich bei der Besichtigung.
Für den Anfang genügt eine knappe Schilderung dessen, was vorgefallen ist, und die Adresse der Wohnung. Alles Weitere klärt der Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
