Eine Wohnung bleibt vermietbar und verkäuflich, auch wenn dort ein Mensch verstorben ist und erst später gefunden wurde. Voraussetzung ist, dass Rückstände dort entfernt werden, wo sie sitzen, und nicht nur dort, wo man sie sieht. Wir kommen dafür nach Büsum: für die Wohnung nach einem Todesfall, für die Leichenfundortreinigung nach der behördlichen Freigabe und für die Wohnungsauflösung, wenn die Räume danach leer übergeben werden.
An die entscheidende Stelle kommt man damit nicht heran, weil ein Fußboden aus mehreren Schichten besteht. Der Belag ist nur die oberste: Fliesen und Laminat haben Fugen, Teppich und Dielen saugen auf, darunter folgen Kleber, Dämmung und der Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt wie ein Schwamm. Rückstände nehmen diesen Weg nach unten, während oben gewischt wird, und das Wischen verteilt sie eher, als dass es sie entfernt. Danach sieht die Fläche sauber aus, was über ihren biologischen Zustand nichts aussagt.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich vorab jemand kostenlos an. Aus der Besichtigung entsteht ein Angebot, das den Umfang schriftlich festhält. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Er bleibt so lange, wie seine Quelle im Material bleibt. Geruch entsteht nicht in der Raumluft, sondern dort, wo Rückstände in den Boden oder in angrenzende Bauteile gezogen sind. Ist dieses Material heraus, ist auch der Geruch dauerhaft weg.
Am Anblick nicht, denn eine sauber wirkende Fläche kann darunter kontaminiert sein. Wir arbeiten deshalb nach der Biostoffverordnung, tragen betroffenes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Das gilt für die Tatortreinigung ebenso wie für eine Wohnung, in der ein Mensch längere Zeit unentdeckt geblieben ist.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über die Räume wissen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
