Nach einem Leichenfund muss niemand allein entscheiden, wie es mit der Wohnung weitergeht: Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter. Auch die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung gehören dazu. Angefangen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume in Bühlertal freigegeben haben.
Von Hand wird die betroffene Zone eher größer als kleiner. Rückstände bleiben nicht dort, wo sie sichtbar sind: sie ziehen in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich. Wischwasser, Tuch und Schuhsohlen tragen sie in Bereiche, die vorher unberührt waren, aus einer begrenzten Stelle wird ein ganzer Raum. Was danach sauber aussieht, ist damit nicht sauber. Der Geruch sitzt in derselben Quelle im Material und bleibt, bis dieses Material heraus ist. Dann verschwindet er dauerhaft.
Was zu zahlen ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und gearbeitet wird erst, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben.
Das lässt sich erst nach der Besichtigung beantworten, weil es am Einzelfall hängt: an der Ausdehnung, am Bodenaufbau und daran, ob eine Wohnungsauflösung dazukommt. Bei einer Auflösung wird nichts entsorgt, solange die Freigabe dafür fehlt. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus fällt nicht auf, wer dort arbeitet.
Der Anblick sagt darüber wenig. Eine Fläche kann unauffällig wirken und darunter eine Kontamination tragen, die erst beim Öffnen des Belags zu sehen ist. Umgekehrt sieht manches schlimmer aus, als es in der Tiefe ist. Diese Einschätzung gehört zur Besichtigung.
Für ein erstes Bild genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht und ob sie freigegeben sind. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
