Bevor in einer Wohnung gearbeitet werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob der Ort von den Behörden freigegeben ist und wie weit Rückstände in den Boden gegangen sind. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Nach Buch a.Erlbach kommen wir zum Einsatzort.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bleibt er in deren Verfügung. Erst nach der Freigabe darf gereinigt oder ausgeräumt werden.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Teppich, Laminat oder PVC sind nur die oberste. Darunter liegen Kleber, Trittschalldämmung, Fugen und der Estrich, und der ist saugfähig. Was dort eingezogen ist, bleibt an dieser Stelle, auch wenn der Raum optisch wieder in Ordnung wirkt. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts. Wischen verteilt Rückstände in die Breite, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hängt daran: Er stammt aus der Quelle in den Schichten und bleibt nicht zurück, wenn diese Quelle entfernt ist.
- Der Anruf. Hilfreich am Telefon ist, um welche Räume es geht, ob die Behörden den Ort schon freigegeben haben und ob nur gereinigt werden soll oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird.
- Ansehen, was zu tun ist. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Bauteile betroffen sind und wie viel Hausrat vorhanden ist, denn der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten und vorab übergeben. Gearbeitet wird erst, wenn dem Angebot zugestimmt wurde.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat aus und übergeben die Räume leer. Entsorgt wird dabei nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Ein kurzes Telefonat reicht, um die Lage zu schildern und einen Termin für die Besichtigung abzustimmen. Danach entscheidet sich, was tatsächlich nötig ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.