Damit Räume nach einem Todesfall wieder genutzt werden können, muss zuerst alles heraus, was Rückstände aufgenommen hat. Diesen Teil übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. In Bruchmühlbach-Miesau läuft das in einer festen Reihenfolge ab.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, gehören die Räume zunächst den Ermittlern. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin lässt sich das Gespräch bereits führen.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich saugen auf, was auf sie trifft. Was in diese Schichten gezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche danach sauber aussieht. Ein Lappen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt in der Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, sobald das betroffene Material entfernt ist. Ein sauberer Anblick sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand eines Bodens.
- Das erste Telefonat. Für eine erste Einschätzung reicht, was Sie ohnehin wissen: um welchen Raum es geht, welcher Bodenbelag darin liegt, wie groß die Wohnung ist und ob die Freigabe vorliegt.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material tragen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie im Moment über die Räume sagen können. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.