Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, beginnt keine Reinigung. Mit der Freigabe steht der Startpunkt fest, ab da ordnet sich das Weitere. Diese Seite beschreibt, wie ein Einsatz in Brensbach abläuft: Tatortreinigung, Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort bis zur Freigabe unberührt. Erst danach dürfen wir die Räume betreten. Bei einem Tatort gibt die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt vor.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ob Rückstände nur oben aufliegen oder in Fugen, Dielen, Bodenbelag und Estrich eingezogen sind, ist einer sauber aussehenden Fläche nicht anzusehen. Der biologische Zustand hat mit dem optischen Eindruck nichts zu tun. Wie weit es reicht, lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Räume fachlich prüft. Wischen von Hand verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was Sie über die Lage wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und ob nur gereinigt oder die Wohnung darüber hinaus aufgelöst werden soll. Daraus ergibt sich, was bei der Besichtigung zu prüfen ist.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und beurteilen den Umfang. Das kostet nichts.
- Angebot. Sie erhalten den Leistungsumfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder die Wohnung wird zusätzlich übernommen und aufgelöst. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für den Anfang genügt eine knappe Schilderung des Zustands am Telefon. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.