Nach einem Leichenfund lässt sich von außen nicht erkennen, wie weit die Räume betroffen sind. Der erste sinnvolle Schritt ist deshalb, dass jemand nachsieht, der beurteilen kann, was das Material aufgenommen hat. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird und was zu einer Wohnungsauflösung gehört. Wir kommen zum Einsatzort in Breitenbrunn.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder genutzt werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Reinigung.
- Nichts selbst putzen. Rückstände dringen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine gewischte Fläche sieht danach sauber aus und sagt trotzdem nichts über ihren biologischen Zustand. Oberflächliches Wischen verteilt die Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Wie tief das reicht, zeigt sich bei der Besichtigung, wenn Bodenaufbau, Sockelbereiche und angrenzende Flächen geprüft werden.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was schon bekannt ist: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Mehr braucht der erste Schritt nicht.
- Der Termin vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Zu diesem Termin und zu den Arbeiten fahren die Einsatzteams mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
- Angebot. Danach steht schriftlich, welcher Umfang gemeint ist. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder die Wohnung wird darüber hinaus geräumt und aufgelöst.
Für den Beginn genügt ein Telefonat, in dem Sie die Lage schildern. Alles Weitere wird beim Termin in der Wohnung geklärt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.