Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in den Räumen steht die Arbeit der Behörden. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihre Prüfung abgeschlossen haben, ist die Wohnung wieder zugänglich. Diese Seite beschreibt den Weg, der danach folgt: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Haushalt aufgegeben wird, die Wohnungsauflösung.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Die behördliche Freigabe. Solange ermittelt wird, bestimmen die Behörden, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt bei uns nichts. Den Auftrag erteilt, wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann vollkommen sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Beläge, Holz und Estrich eingezogen sind. Ein Eimer Wasser erreicht diese Tiefe nicht, er verteilt nur, was oben liegt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt. Ist sie heraus, ist er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Für eine erste Einordnung reicht wenig: um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war, ob die Freigabe vorliegt und wer aufschließen kann.
- Besichtigung. Vor jeder Entscheidung sieht sich jemand die Räume selbst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzteams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenschrift, im Haus ist also nichts abzulesen.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten wird vorab schriftlich festgehalten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gewählt, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder der Hausrat wird geräumt. Entsorgt wird dabei nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Für Einsätze in Breitenbrunn/Erzgeb. gilt diese Reihenfolge unverändert. Was im einzelnen Fall nötig ist, klärt das Gespräch und danach der Blick in die Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.