Nach einem Leichenfund bleiben in den Räumen Rückstände zurück, die Haushaltsmittel nicht erreichen. Angehörige müssen dort nichts selbst reinigen. Diese Seite beschreibt den Ablauf: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig auch die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Breidenbach.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder zugänglich sind. Solange diese Freigabe fehlt, beginnt keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit ein Fundort betroffen ist, lässt sich von außen nicht beurteilen. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen, während das Material darunter belastet bleibt. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg. Welches Ausmaß tatsächlich vorliegt, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume ansieht.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was bekannt ist: um welche Art von Räumen es geht, seit wann die Situation besteht, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft beteiligt waren und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und beurteilen, welche Flächen betroffen sind und welches Material heraus muss. Die Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht danach schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, nachdem Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die betroffenen Flächen werden desinfiziert, dafür setzen wir VAH-gelistete Präparate ein. Je nach Fall folgt die Reinigung des Fundorts, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren Auflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Wer nicht sicher ist, ob ein Fall in dieses Feld gehört, kann die Lage zuerst am Telefon schildern. Daraus ergibt sich, ob eine Besichtigung sinnvoll ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.