Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung steht schnell die Frage im Raum, wer den Auftrag zur Reinigung erteilt und wer Zugang verschafft, solange die Angehörigen noch nicht alle erreicht sind. Wir klären das im Gespräch mit demjenigen, der sich bei uns meldet, und beginnen erst, wenn der Auftrag bestätigt ist. Unsere Arbeit umfasst die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleiben die Räume bis zur Freigabe unberührt. Erst danach betreten wir sie.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt der eigentliche Teil zurück: Rückstände sitzen dann weiter in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz und im Estrich. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil das Auge über den Zustand des Materials nichts verrät. Wischen bewegt solche Rückstände zudem eher über die Fläche, als sie zu beseitigen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn seine Quelle aus dem Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Hilfreich ist am Telefon, um welche Art von Räumen es geht, wie groß sie sind, ob eine Freigabe vorliegt und ob eine Auflösung mitgedacht werden soll.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Wohnung an, ohne dass dafür Kosten entstehen. Auf Wunsch legen wir Besichtigung und spätere Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich. Was der Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat; entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Wer in Brechen eine Reinigung oder eine Auflösung braucht, schildert uns die Lage am besten telefonisch. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.