Nach einem Leichenfund reicht eine normale Reinigung nicht aus. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche liegen. Sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich. In Boxberg/O.L. / Hamor übernehmen wir die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche wirkt sauber, sobald nichts mehr zu sehen ist. Über den Zustand im Material sagt das nichts. Was in Ritzen, unter den Belag und in den Untergrund gezogen ist, bleibt unsichtbar. Haushaltsreiniger erreichen diese Tiefe nicht. Beim Wischen wird ein Teil der Rückstände verteilt, statt entfernt zu werden. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie heraus, bleibt er dauerhaft weg. Wir entfernen betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung, und erst dann, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Das entscheidet die Versicherung, nicht wir. Von uns erhalten Sie eine Rechnung, in der jeder Posten einzeln ausgewiesen ist, und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie dort einreichen.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall spielt mit hinein, welche Bereiche betroffen sind und ob der Hausrat bleibt oder die Wohnung aufgelöst wird. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, welche Räume betroffen sind und ob der Ort freigegeben wurde. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
