Nach einem Leichenfund liegt der größere Teil dessen, was zurückbleibt, unter der Oberfläche. Was in Fugen, Bodenbelag und Estrich gezogen ist, bleibt dort, bis das Material entfernt wird. Wir übernehmen in Bösel die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Nein, weil die Oberfläche der kleinere Teil des Problems ist. Rückstände wandern in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich. Wird nur oben gewischt, sieht der Raum sauber aus, während das Material darunter kontaminiert bleibt, und das Wischwasser trägt Reste in Bereiche, die vorher nicht betroffen waren. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Baustoff sitzt. Bei einer Tatortreinigung wird belastetes Material deshalb entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert. Ist die Quelle heraus, verschwindet der Geruch dauerhaft.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und lässt sich erst beurteilen, wenn jemand sie gesehen hat. Diese Besichtigung ist kostenlos. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst mit Ihrer Zustimmung.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird deren Freigabe abgewartet. Vor der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft wird nicht gearbeitet. Danach folgt die Besichtigung, bei der auch besprochen wird, was von der Reinigung in die Wohnungsauflösung übergeht und wie mit Möbeln und Hausrat verfahren wird.
Nein. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Bei der Wohnungsauflösung wird nichts entsorgt, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung der Lage und des Zustands der Räume. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
