Nach einem Leichenfund bleiben Spuren zurück, die tiefer sitzen, als sie aussehen. Angehörige müssen das nicht selbst beseitigen. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und wir lösen Wohnungen auf, auch in Bodenwöhr. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil das Auge kein Maßstab ist. Eine Fläche kann hell und sauber wirken und trotzdem belastet sein. Was zurückbleibt, zieht in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und in den Estrich. Unter der Oberfläche bleibt es dort, auch wenn oben nichts mehr zu sehen ist. Wischen löst das nicht, es trägt die Rückstände nur weiter. Der Geruch hängt am selben Punkt: Er sitzt im Material, nicht in der Luft, und er hört auf, wenn die Quelle heraus ist. Deshalb entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das entscheidet Ihre Versicherung, nicht wir. Von uns bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie dort einreichen.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Wenn Sie die Räume nicht mehr betreten möchten, ist das kein Hindernis. Das gilt auch für die Wohnungsauflösung: Wir räumen die Wohnung, entfernen den Hausrat und entsorgen ihn fachgerecht, ohne dass Sie anwesend sein müssen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es zu keinen Begegnungen im Haus kommt.
Am Anfang steht ein Gespräch. Darin schildern Sie, was geschehen ist und in welchem Zustand die Wohnung ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
