Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung in Bodenkirchen stellen sich Vermietern und Angehörigen dieselben praktischen Fragen: Wer sieht sich die Räume an, und was geschieht danach? Wir machen die Leichenfundortreinigung, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. Besichtigung und Angebot legen niemanden fest, auch dann nicht, wenn noch offen ist, wer den Auftrag am Ende erteilt.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleiben die Räume unberührt, bis sie freigegeben sind. Erst danach beginnt eine Tatortreinigung.
- Warum die Oberfläche täuscht. Haushaltsreiniger wirken auf dichten, glatten Flächen. Sie lösen, was oben aufliegt, und dort endet ihre Reichweite. Nach einem Todesfall sitzen die Rückstände tiefer: in den Fugen, unter dem Teppichrücken, im Holz, in der Estrichschicht. Ein Zimmer kann deshalb sauber aussehen und im Material weiterhin belastet sein. Wischen verteilt dann mehr, als es entfernt. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist, und bleibt danach weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie über die Wohnung wissen: welche Zimmer betroffen sind, welcher Bodenbelag liegt, ob eine Behörde beteiligt war. Wenn es Ihnen wichtig ist, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus keine Begegnungen gibt.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns kommt zum Einsatzort und sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas anfängt. Gearbeitet wird, sobald Sie zustimmen.
- Ausführung. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung der Wohnung, oder der gesamte Hausrat geht mit der Wohnungsauflösung heraus.
Ein Telefonat genügt, um den Zustand der Räume zu schildern und einen Termin für die Besichtigung zu finden. Was danach geschieht, entscheiden Sie anhand des Angebots.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.