Angehörige fragen zuerst, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Vermieter fragen, wann der Hausrat aus den Räumen ist. Wir beantworten beides und arbeiten selbst: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall, dazu die Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Bodenheim zum Einsatzort, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben.
Weil der Geruch nach jedem Lüften zurückkommt. Er steht nicht in der Luft, er sitzt im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Wischtuch bewegt sie an der Oberfläche und verteilt sie dabei. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Genau deshalb ist der wiederkehrende Geruch ein Hinweis auf den Zustand des Materials darunter. Er bleibt weg, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Wir nehmen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit. Deshalb sehen wir uns das vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Sie erhalten von uns eine Rechnung, in der die einzelnen Posten aufgeschlüsselt sind, dazu eine Dokumentation der Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus folgt, entscheidet die Versicherung, nicht wir.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Eine Reinigung nach einem Leichenfund ist etwas anderes als eine vollständige Wohnungsauflösung. Bei einer Auflösung räumen wir den gesamten Hausrat aus den Räumen. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten.
Für das erste Gespräch reicht, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und wer den Auftrag erteilt und uns hineinlässt. Alles Weitere klären wir vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
