Nach einem Sterbefall in einer Wohnung lässt sich vieles regeln, ohne dass es im Treppenhaus zum Thema wird. Wir reinigen Leichenfundorte und Tatorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Bockhorn und lösen sie auf, wenn das gewünscht ist. Worum es bei einem Einsatz geht, erfährt von uns niemand außer den Auftraggebern.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheiden Polizei oder Staatsanwaltschaft, ab wann die Räume wieder zugänglich sind. Vorher rühren wir nichts an, und es muss auch sonst niemand dort etwas ordnen.
- Nicht selbst reinigen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich gezogen sind. Wischen bewegt sie dann von einer Stelle zur anderen, statt sie herauszuholen. Auch ein Geruch hat seine Ursache in diesem Material und bleibt erst weg, wenn die Quelle daraus entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Im Telefonat hilft es zu wissen, welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und wer über die Wohnung bestimmt. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Danach sieht sich jemand die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang der Arbeiten wird vorab schriftlich festgehalten. Begonnen wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Ob es bei der Leichenfundortreinigung bleibt, eine Tatortreinigung ansteht oder eine Wohnungsauflösung folgt, steht vorher im Angebot.
Welcher dieser Schritte in Ihrem Fall überhaupt ansteht, klärt ein Gespräch schneller als jede Beschreibung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.