Was bei einem Todesfall in Boden und Bausubstanz gelangt, bleibt dort, solange das Material bleibt. Von oben ist das nicht zu erkennen. Diese Seite zeigt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wie wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen und was bei einer Wohnungsauflösung in Blankenheim geschieht.
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Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei im Haus, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt bei einer Tatortreinigung nichts, auch keine Vorarbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Wischtuch erreicht nur die Schicht darüber und verteilt Rückstände zusätzlich in der Fläche. Ein Boden, der sauber aussieht, sagt darum nichts über seinen biologischen Zustand. Der Geruch sitzt in derselben Tiefe und hört auf, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie über die Räume wissen: Art des Bodens, Größe der betroffenen Stelle, ob die Polizei beteiligt war und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Besichtigung. Vorab sieht sich jemand die Räume an. Das kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat Raum für Raum, bis die Wohnung leer ist. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke suchen wir dabei heraus, sichern sie und geben sie den Berechtigten.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung vollständig geräumt wird, zeigt die Besichtigung. Für eine erste Einordnung genügt ein kurzes Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.