Vermieter fragen zuerst, ob die Räume danach wieder nutzbar sind. Angehörige fragen, was mit den Sachen des Verstorbenen passiert. Wir beantworten beides: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Bitz, die Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken, während die Kontamination darunter unverändert vorhanden ist. Wer von oben wischt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Wird sie herausgenommen, verschwindet er mit ihr.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir sie vorher an. Die Besichtigung ist kostenlos, danach liegt ein Angebot vor, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Zur Wohnungsauflösung gehört das Räumen des Hausrats sowie das Entfernen und fachgerechte Entsorgen des kontaminierten Materials. Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten übergeben. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Am Anblick allein lässt sich das nicht beurteilen. Der biologische Zustand einer Fläche zeigt sich nicht an ihrer Oberfläche. Bei der Besichtigung wird geprüft, welche Materialien Rückstände aufgenommen haben, welche Bereiche desinfiziert werden und was aus dem Raum heraus muss.
Das hängt vom Einzelfall ab: von den betroffenen Materialien und vom Umfang der Arbeiten. Eine belastbare Aussage dazu ergibt sich bei der Besichtigung.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung, um welche Art von Räumen es geht und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere wird beim Termin vor Ort geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
