Ein einzelner Anruf setzt alles Weitere in Gang: Besichtigung, Angebot, Arbeit. Das gilt für die Tatortreinigung genauso wie für eine Wohnung nach einem Todesfall oder für die Räumung eines vollständigen Haushalts. Wer die Räume in Bissingen zu verantworten hat, braucht dafür kein Vorwissen über den Ablauf.
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Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, liegt die Entscheidung dort. Eine Leichenfundortreinigung beginnt erst, wenn die Räume freigegeben sind. Daran halten wir uns ohne Ausnahme.
- Nicht selbst reinigen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und trotzdem Rückstände tragen, die in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich gezogen sind. Wischen mit Eimer und Tuch verteilt diese Rückstände in die Breite, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt nicht auf der Oberfläche: Er endet dauerhaft, sobald die Quelle im Material beseitigt ist, und das geschieht mit der Reinigung.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung unbetreten war, ob Behörden beteiligt sind und wer den Auftrag erteilt. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Besichtigung. Vorher sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat heraus. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, wofür keine Freigabe vorliegt.
Was an Aufwand nötig ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird vor Beginn geklärt. Den Anfang macht das Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.