Nach einem Todesfall in einer Wohnung muss niemand selbst zu Putzeimer und Müllsäcken greifen. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall in Bismark: die Reinigung der betroffenen Räume, das Entfernen von belastetem Material, die fachgerechte Entsorgung und die Desinfektion der Flächen. Dasselbe gilt für die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung. Auf Wunsch schließt sich die Wohnungsauflösung an.
Wischen erreicht nur, was oben liegt. Der Geruch ist dafür der beste Beweis: Man lüftet, für eine Stunde ist es besser, dann steht er wieder im Raum. Das heißt, dass Rückstände in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich gezogen sind. Dort kommt kein Reiniger hin. Wischwasser trägt sie zusätzlich in Ritzen und auf angrenzende Flächen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das sieht man ihr nicht an. Der Geruch bleibt weg, sobald das Material mit der Quelle entfernt ist. Mit der Reinigung ist also auch die Ursache verschwunden.
Das hängt vom Zustand der Räume ab. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot über den Umfang der Arbeiten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wenn die Polizei den Ort noch nicht freigegeben hat, warten wir diese Freigabe ab. Erst danach darf jemand die Räume betreten. Der nächste Schritt ist die Besichtigung, bei der wir sehen, was betroffen ist und was bleiben kann.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung dessen, was Sie vorgefunden haben. Alles Weitere entscheiden Sie, wenn das Angebot vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
