Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zunächst nicht immer geklärt, wer sich um die Räume kümmert. Für den Reinigungsauftrag ist das kein Hindernis: Es genügt, dass eine Person den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, danach die Wohnungsauflösung.
Wie weit die Reinigung gehen muss, lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Räume gesehen hat. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und den Estrich darunter ein, und eine Fläche kann bereits sauber wirken, während im Material darunter noch etwas sitzt. Wer mit Wasser und Reiniger darübergeht, verteilt diese Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und sieht dem Boden anschließend nicht an, was noch da ist. Aus demselben Grund hält sich Geruch nur so lange, wie die Quelle im Material steckt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
Der Aufwand richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind und wie tief die Rückstände ins Material gegangen sind. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot über den Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen, weil vorher niemand seriös einschätzen kann, was in den Räumen zu tun ist. Bei einem Leichenfund beginnen die Arbeiten ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Nein. Nötig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt. Die Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Wohnung ist. Daraus ergibt sich, wann die Besichtigung stattfinden kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
