Ob Räume nach einem Leichenfund wieder vermietet oder verkauft werden können, entscheidet nicht der erste Blick, sondern der Zustand von Bodenaufbau und Fugen. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung gehören zu unserer Arbeit in Bischofswiesen, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung danach. Wir kommen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, unter Bodenbeläge und in den Estrich gezogen sind. Dort bleiben sie, auch wenn oben nichts mehr zu sehen ist. Wischen verteilt sie eher, als dass es sie herausholt. Wir entfernen deshalb kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ein Geruch hält sich solange, wie die Quelle im Material steckt, und verschwindet mit ihr dauerhaft.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Auflösung: wie viele Zimmer betroffen sind, was an Mobiliar und Hausrat heraus muss, wie tief die Kontamination in den Bodenaufbau reicht. Eine Zahl vorab wäre geraten. Deshalb sehen wir uns die Wohnung kostenlos an, Sie bekommen danach ein schriftliches Angebot, und gearbeitet wird erst mit Ihrer Zustimmung.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Substanz betroffen ist und wie viel Hausrat bei der Wohnungsauflösung zu sichten und abzutransportieren ist, lässt sich erst in den Räumen beurteilen. Beides klären wir bei der Besichtigung, bevor etwas zugesagt wird.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus folgt, entscheidet die Versicherung.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind und ob sie freigegeben wurden. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
