Eine Wohnung nach einem Leichenfund lässt sich mit Eimer und Reiniger nicht in den Zustand von vorher zurückversetzen. Was entfernt werden muss, sitzt unter der sichtbaren Oberfläche. Diese Seite beschreibt, wie Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Birstein ablaufen, dazu die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Freigabe abwarten. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bestimmen sie, wann die Räume wieder bearbeitet werden dürfen. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Fußboden besteht aus mehreren Schichten. Oben liegt der Belag, Teppich, Laminat oder Dielen. Darunter folgen Kleber, Trittschalldämmung und der Estrich. Flüssige Rückstände laufen durch Nähte, Fugen und Randstreifen nach unten und setzen sich dort fest, wo niemand hinsieht. Deshalb sagt eine saubere Oberfläche nichts über den biologischen Zustand darunter aus. Feucht darüberzugehen bewegt Material zur Seite, statt es aus dem Aufbau herauszuholen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material weg ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft eine knappe Schilderung: was geschehen ist, welche Räume betroffen sind, welcher Bodenbelag liegt und ob die Freigabe vorliegt. Wer Begegnungen im Haus vermeiden möchte, sagt das hier. Die Arbeitszeiten lassen sich danach legen.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge sind neutral und tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Mit der Quelle verschwindet der Geruch dauerhaft. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt.
Welcher dieser Schritte in Ihrem Fall der erste ist, klärt sich im Gespräch. Für eine erste Einschätzung reicht, was Sie über die Räume wissen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.