Nach einem Leichenfund entscheidet nicht der Anblick eines Raums über den Aufwand, sondern wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen sind. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung bedeuten deshalb: belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dazu kommen die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung; begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume in Birkenfeld freigegeben haben.
Weil das Auge kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, denn die Rückstände sitzen nicht auf dem Belag, sondern darunter: in Fugen, in Holz, in der Estrichschicht. Wischen verteilt sie über die Oberfläche, statt sie herauszuholen. Und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt; ist sie heraus, verschwindet er dauerhaft.
Vom Zustand der Räume. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher kostenlos an und prüft, welche Flächen betroffen sind und welches Material heraus muss. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung mit Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten übergeben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viele Flächen betroffen sind und wie viel Hausrat zu räumen ist, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung. Eine Angabe vorab wäre geraten; belastbar ist sie erst nach der Besichtigung.
Im Telefonat genügen wenige Angaben: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Zugang ermöglichen kann. Der Termin für die kostenlose Besichtigung wird direkt dabei abgestimmt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
