Bevor eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt oder an den Eigentümer übergeben wird, muss belastetes Material aus den Räumen heraus, und die betroffenen Flächen müssen desinfiziert werden. Diese Arbeit übernehmen wir: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. In Binz läuft das in einer festen Reihenfolge ab.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt in den Räumen nichts, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben. Diese Entscheidung liegt nicht bei uns.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Bodenbelag ist nur die obere Schicht. Darunter liegen Fugen, Kleber, Dämmung und Estrich. Flüssige Rückstände laufen an den Rändern und Nähten des Belags nach unten und setzen sich in diesen Schichten fest, wo sie mit einem Tuch nicht mehr erreichbar sind. Eine abgewischte Oberfläche sieht dann sauber aus, sagt aber nichts über den biologischen Zustand darunter. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich über die Fläche. Auch der Geruch steht dort, wo das Material getränkt ist; er ist dauerhaft weg, sobald diese Quelle entfernt wurde.
- Der Anruf. Nützlich am Telefon: um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind, ob die Polizei bereits da war und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglichen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Die Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Anschließend liegt ein Angebot vor. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Was sie kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat vollständig geräumt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden vorher gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Was in einem einzelnen Fall nötig ist, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung, bevor etwas entschieden werden muss.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.