Nach einem Leichenfund in einer Wohnung stellt sich für Angehörige zuerst die Frage, was sie überhaupt anfassen dürfen. Den Fundbereich und alles, was damit in Berührung gekommen ist, übernehmen wir. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unseren Aufgaben, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. In Bindlach läuft das in einer festen Reihenfolge ab.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Zugang zu den Räumen bei ihr. Erst nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft beginnt unsere Arbeit. Bis dahin ist nichts zu veranlassen.
- Nicht selbst reinigen. Ein Bodenbelag ist nur die oberste von mehreren Schichten. Darunter liegen Kleber, Dämmung und Estrich, und jede dieser Schichten nimmt Flüssigkeit auf. Was an der Oberfläche trocken und sauber wirkt, sagt nichts darüber aus, wie es einen Zentimeter tiefer um den biologischen Zustand steht. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche und drückt sie in Fugen und Nähte. Auch der Geruch sitzt nicht im Raum, sondern im Material. Er hört auf, sobald die Quelle entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügen wenige Angaben: um welchen Raum es geht, wie der Boden aufgebaut ist, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglichen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, bevor etwas geplant wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge sind neutral und tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Anschließend steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben. Je nach Fall folgt die Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder deren Auflösung.
Ein Telefonat klärt, was von diesen Schritten in Ihrem Fall ansteht. Mehr als eine kurze Schilderung der Lage braucht es dafür nicht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.