Rückstände bleiben im Boden, in Fugen, in Holz und im Estrich, auch wenn die Oberfläche längst nichts mehr davon zeigt. Wir reinigen Fundorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Billigheim-Ingenheim. Der Weg dahin läuft immer in derselben Reihenfolge ab.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Raum unangetastet, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigeben. Erst danach dürfen wir dort arbeiten. Bis zu diesem Punkt liegt nichts an Ihnen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Haushaltsreiniger löst Fett von Fliesen und nimmt Staub aus Ecken. Dort endet seine Wirkung. Was in Dielenritzen, Fliesenfugen oder in den Estrich gezogen ist, erreicht er nicht, und ein Wischtuch verteilt solche Rückstände eher in die Fläche, als es sie herausholt. Eine saubere Optik sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand des Materials. Auch der Geruch hört erst auf, wenn seine Quelle im Material selbst entfernt ist, und nicht, wenn man ihn überdeckt.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft alles, was Sie schon wissen: um welche Räume es geht, ob Behörden beteiligt waren und ob nur gereinigt werden soll oder die ganze Wohnung betroffen ist. Lücken sind normal, den Rest sehen wir vor Ort.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns schaut sich die Räume an, bevor über Zahlen gesprochen wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, wer im Haus wohnt, liest keinen Namen an der Tür.
- Angebot. Sie bekommen vorab schriftlich, welcher Umfang gemeint ist. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe fehlt. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung, oder es folgt die Wohnungsauflösung.
Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt sich im Gespräch und nicht vorher. Daraus entsteht keine Verpflichtung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.