Diese Arbeit muss niemand allein erledigen. Nach einem Leichenfund übernehmen wir die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, ebenso die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so weit gehen soll, die vollständige Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Bickenbach zum Einsatzort.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch brauchen, beginnt keine Reinigung. Die Freigabe ist der Startpunkt für alles Weitere.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit ein Fundort betroffen ist, lässt sich mit dem Auge nicht bestimmen. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und eine Fläche kann sauber wirken, während im Material darunter noch etwas sitzt. Wer von oben wischt, verteilt diese Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt so lange, bis die Quelle im Material entfernt ist. Erst wenn jemand die Räume fachlich in Augenschein nimmt, steht fest, wie tief das reicht.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was vorgefallen ist, ob die Freigabe vorliegt, welche Räume betroffen sind und wer Zugang zur Wohnung hat. Für den Anfang reicht das aus, auch wenn manches noch unklar ist.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung ist kostenlos. Dabei wird festgestellt, welche Flächen und Gegenstände betroffen sind und was erhalten bleiben kann.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten ausgehändigt.
Am Anfang steht ein Gespräch. Darin lässt sich einordnen, welcher der sechs Schritte in Ihrem Fall gerade ansteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.