Ein Anruf genügt, alles Weitere ergibt sich daraus in festen Schritten. Auf dieser Seite steht, wer wann entscheidet und was zwischen dem ersten Gespräch und der fertigen Wohnung geschieht. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung und kommen dafür nach Berglen.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, entscheiden sie über den Zugang zu den Räumen. Wir arbeiten erst, wenn die Freigabe erteilt ist.
- Nicht selbst reinigen. Rückstände bleiben nicht dort, wo man sie sieht. Sie sitzen in Bodenbelag, Fugen, Holz und im Estrich darunter. Wer von Hand mit Wasser und Tuch darüber geht, verteilt sie über eine größere Fläche als vorher: Der sichtbare Rand verschwindet, die betroffene Zone wird breiter. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie über die Räume wissen: welche Zimmer betroffen sind, ob die Wohnung länger unbewohnt war und wer für sie zuständig ist. Angehörige rufen an, ebenso Vermieter, Verwaltungen und Betreuer.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts. Dabei zeigt sich, was tatsächlich betroffen ist und welcher Aufwand daraus folgt.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein schriftliches Angebot. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung, und entsorgt wird nur, was freigegeben ist.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Danach erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei der Reinigung bleibt, ob die Wohnung nach dem Todesfall vollständig übernommen oder aufgelöst wird, klärt sich im ersten Gespräch und in der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.