Wer nach einem Todesfall eine Wohnung betritt, fragt sich zuerst, was er anfassen darf. Betroffene Böden, Textilien und Möbel sind keine Aufgabe für Angehörige, und Mittel aus dem Haushaltsschrank erreichen nicht die Stelle, auf die es ankommt. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Bergkirchen und im Landkreis Dachau.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Solange diese Freigabe fehlt, beginnt bei uns keine Arbeit.
- Nichts selbst putzen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt das Wesentliche zurück. Rückstände sitzen in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz und im Estrich, also dort, wo kein Lappen hinkommt. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Feuchtes Wischen verteilt dabei mehr, als es aufnimmt, und der Geruch endet erst, wenn seine Quelle im Material entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich sind die Art und Größe der Räume, ob eine Freigabe vorliegt, und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Aus diesen Angaben ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume an, dafür entstehen keine Kosten. Auf Wunsch legen wir Termine und Arbeitszeiten so, dass Begegnungen mit Nachbarn im Haus ausbleiben.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor dem ersten Handgriff steht das Angebot schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt.
- Ausführung. Belastetes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage ist das eine Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine vollständige Wohnungsauflösung, bei der auch der gesamte Hausrat aus den Räumen geht. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung sowie eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für das erste Gespräch muss nichts vorbereitet sein. Eine kurze Schilderung der Lage genügt, um die Besichtigung zu verabreden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.