Solange die Polizei einen Fundort nicht freigegeben hat, wird dort nicht gereinigt. Ist die Freigabe erteilt, beginnt unsere Arbeit. Wir kümmern uns um Leichenfundorte, um Wohnungen nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, um die anschließende Wohnungsauflösung. Für Einsätze in Bergen fahren wir zum Ort.
Nein, und der Grund liegt in der Fläche. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch nimmt sie nicht auf, es schiebt sie weiter. Aus einer kleinen betroffenen Stelle wird so eine größere. Was danach sauber aussieht, sagt nichts über den Zustand des Materials darunter. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Bei einer Tatortreinigung oder einer Leichenfundortreinigung wird das belastete Material deshalb herausgenommen und fachgerecht entsorgt. Die Flächen werden danach desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Vom Zustand der Räume. Wie viel Material betroffen ist, entscheidet über den Aufwand. Deshalb sieht sich jemand von uns die Räume vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ein Gespräch. Sie schildern, was passiert ist und in welchem Zustand die Räume sind. Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab. Steht sie, wird die Besichtigung vereinbart.
Das lässt sich steuern. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Was gemacht wird, steht fest, bevor der erste Handgriff getan ist. Am Telefon genügt eine kurze Schilderung der Lage, alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
