Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung stellt sich zuerst eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag und wer verschafft uns Zugang zu den Räumen? Solange das ungeklärt ist, warten wir. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, eine anschließende Wohnungsauflösung in Beilstein ablaufen.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. War die Polizei am Ort, ist sie es auch, die den Raum wieder freigibt. Bis dahin wird nichts bewegt und nichts gereinigt. Das gilt für jede Tatortreinigung ebenso wie für einen Fundort ohne Fremdbeteiligung.
- Warum die Oberfläche täuscht. Rückstände bleiben selten dort, wo man sie sieht. Sie sind in Fugen, unter Bodenbelägen, in Holz und im Estrich. Wer mit Eimer und Tuch darüber geht, trägt Material über eine größere Fläche, als vorher betroffen war: aus einem Bereich werden mehrere. Optisch sieht der Boden danach besser aus, über den biologischen Zustand sagt das nichts. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie heraus, ist er weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, um welche Art von Räumen es geht, wie groß die betroffene Stelle etwa ist, welcher Bodenbelag liegt und ob eine Freigabe vorliegt. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand. Diese Besichtigung ist kostenfrei.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand zu arbeiten beginnt. Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und an die Berechtigten übergeben. Entsorgt wird ausschließlich, was freigegeben ist.
Wer den Auftrag erteilt, Angehöriger oder Eigentümer, schildert die Lage am besten selbst. Alles Weitere ergibt sich aus dem Gespräch und der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.