Eine Wohnung leerzuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn beides am selben Ort anfällt. Bei der Wohnungsauflösung geht es um Hausrat und Möbel, bei der Leichenfundortreinigung um das, was in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen ist. Beides übernehmen wir, ebenso die Tatortreinigung und Wohnungen nach einem Todesfall in Beilrode.
Nein, und der Grund liegt in den Materialien selbst: Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Wischtuch erreicht davon die oberste Schicht und verteilt Rückstände dabei über die Fläche, statt sie herauszuholen. Aus demselben Grund hält sich der Geruch, denn er endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Wir nehmen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und dieser Zustand lässt sich erst vor Ort beurteilen. Die Besichtigung dafür kostet nichts. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Am Anblick eines Raumes lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken, während im Untergrund etwas anderes vorliegt, denn sichtbare Sauberkeit sagt nichts über den biologischen Zustand einer Stelle. Wir sehen uns die betroffenen Bereiche deshalb an und sagen, was behandelt werden muss und was unberührt bleiben kann.
Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort noch nicht freigegeben haben, warten wir diese Freigabe ab. Liegt sie vor, kommen wir zur Besichtigung. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Für ein erstes Bild genügt am Telefon, welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe schon erteilt wurde. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
