Vermieter und Angehörige rufen mit verschiedenen Fragen an: die einen wegen der Räume, die anderen wegen des Hausrats und der Wohnung selbst. Beide Anliegen führen zur selben Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall, die Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Battenberg, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Wischen erreicht die Oberfläche, und die Oberfläche ist nach einem Leichenfund nicht das Problem. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich, und wie weit das geschehen ist, lässt sich einem Raum nicht ansehen. Eine Fläche kann sauber wirken und im Material belastet sein, weil das Auge den biologischen Zustand nicht erfasst. Wischen verteilt dabei, was heraus muss. Wie viel tatsächlich entfernt wird, beurteilen wir bei der Besichtigung. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung: kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang des Auftrags. Wir sehen uns das kostenlos an und legen danach ein Angebot vor; gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Die Rechnung ist aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und wir Zugang bekommen. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Umfang bei der Besichtigung festgelegt: was geräumt wird, was in der Wohnung bleibt und wie Reinigung und Räumung ineinandergreifen.
Ja, dauerhaft, sobald die Quelle aus dem Material heraus ist. Der Geruch steht nicht im Raum, er sitzt in dem, was sich in Belägen und Untergrund festgesetzt hat. Wird diese Stelle ausgebaut, fällt mit ihr die Ursache weg; Übertönen hilft nicht, weil die Quelle dabei bleibt.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung der Räume und der Lage. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung, bevor eine Entscheidung nötig ist.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
