Angehörige und Vermieter fragen nach Verschiedenem. Die einen wollen wissen, was mit den persönlichen Dingen aus der Wohnung geschieht, die anderen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Die Arbeit dahinter ist dieselbe: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Haushalt vollständig geräumt werden soll, die Wohnungsauflösung. In Baruth/Mark folgt das einer festen Reihenfolge.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, beginnt keine Reinigung. Über den Zeitpunkt entscheidet die Behörde, nicht der Eigentümer und nicht die Familie. Ob eine Tatortreinigung ansteht oder allein eine Fundortreinigung, ändert daran nichts.
- Warum Wischen nicht hilft. Der Geruch verrät den Zustand eines Raumes am zuverlässigsten. Lüften verdrängt ihn für ein paar Stunden, danach steht er wieder im Zimmer. Die Quelle liegt nicht in der Luft, sondern im Material: in Dielen, Fugen, Teppichrücken, Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem belastet sein, weil Wischen Rückstände verteilt statt sie aufzunehmen. Sobald das durchtränkte Material entfernt ist, bleibt auch der Geruch weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich sind drei Angaben: wer beauftragen möchte, ob die Freigabe vorliegt und um wie viele Räume es geht. Mehr braucht die Einordnung nicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand den Zustand vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten ein Angebot, das den Aufwand benennt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Preis richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird vorher besprochen.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt die Räumung des gesamten Hausrats dazu. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung mit einer Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob Ihr Fall eine Reinigung verlangt oder die vollständige Auflösung, muss vorab niemand entscheiden. Das klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.