Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, bleibt er unberührt. Mit der Freigabe beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn sie ansteht, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Barleben zum Einsatzort.
Nein, weil solche Mittel nur die Oberfläche erreichen. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich. Was dort sitzt, bleibt sitzen, auch wenn die Fläche danach sauber aussieht: Der optische Eindruck sagt nichts über die Kontamination im Material darunter. Feuchtes Wischen verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Wird das kontaminierte Material entfernt und fachgerecht entsorgt und werden die betroffenen Flächen desinfiziert, ist damit auch die Ursache des Geruchs weg.
Der Zustand der Räume. Bevor etwas gerechnet wird, sieht sich jemand die Wohnung kostenlos an. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt einer Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der Einzelfall. Wie weit die Kontamination in Boden und Estrich reicht und welcher Aufwand daraus folgt, zeigt sich bei der Begutachtung der Räume. Diese Frage wird deshalb bei der Besichtigung geklärt.
Persönliche Unterlagen, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Bei einer Wohnungsauflösung gehört das zur Arbeit selbst, denn zwischen Alltagsgegenständen findet sich das, was für Angehörige zählt.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
