Nach einem Leichenfund in einer vermieteten Wohnung rufen Vermieter und Angehörige aus derselben Unsicherheit heraus an: Der Fundort muss gereinigt werden, über den Hausrat ist aber noch nichts entschieden. Beides lässt sich trennen. Wir übernehmen die Tatortreinigung, die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es soweit ist, die Wohnungsauflösung. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Fundort unberührt. Unsere Arbeit beginnt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas reicht, zeigt eine Fläche von oben nicht. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich, und ein Boden, der sauber aussieht, sagt nichts über den biologischen Zustand der Schichten darunter. Wischen verteilt diese Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt; ist sie entfernt, ist er weg. Was tatsächlich betroffen ist, lässt sich erst bei einer Besichtigung beurteilen.
- Der Anruf. Hilfreich ist alles, was bereits bekannt ist: um welche Art von Fundort es geht, welche Räume betroffen sind, welcher Bodenbelag liegt und ob eine Freigabe vorliegt. Mehr wird am Telefon nicht gebraucht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an. Das kostet nichts. Vorgefahren wird mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung. Erst vor Ort zeigt sich, welches Material heraus muss und welche Flächen sich reinigen lassen.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht fest, bevor gearbeitet wird. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird nach der Zustimmung des Auftraggebers.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder die Wohnung wird vollständig übernommen und aufgelöst.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem geschildert wird, was vorgefallen ist. Alles Weitere ergibt sich aus dem, was die Besichtigung zeigt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.