Eine Wohnung, in der ein Mensch gestorben ist, lässt sich danach wieder vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Räume fachgerecht behandelt wurden und im Material nichts zurückbleibt. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Barby, dazu gehören die Tatortreinigung, die Leichenfundortreinigung und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin beginnt keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit etwas in die Bausubstanz gegangen ist, sieht man einer Fläche nicht an. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich. Ein Raum kann sauber wirken und darunter belastet sein. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Untergrund zu holen. Auch Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und endet mit deren Entfernung. Welches Ausmaß tatsächlich vorliegt, klärt sich bei der Besichtigung.
- Der Anruf. Nützlich sind ein paar Angaben: um welche Räume es geht, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft beteiligt waren, wie lange die Wohnung leer stand und wer über sie entscheidet.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei wird geprüft, wie tief Böden und Bauteile betroffen sind und welches Inventar aus der Wohnung heraus muss.
- Angebot. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor irgendetwas beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach der Zustimmung des Auftraggebers.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Lage folgt danach die Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder ihre vollständige Auflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wer nicht einschätzen kann, was in seinem Fall nötig ist, klärt das im Gespräch und bei der Besichtigung. Danach steht fest, was gemacht wird und was es kostet.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.