Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht bald die Frage im Raum, ob die Räume danach wieder bewohnt, vermietet oder verkauft werden können. Das ist möglich, sobald das belastete Material heraus ist und die Flächen darunter behandelt sind. Wir übernehmen in Baindt die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Nein, und der Grund liegt unter der Oberfläche. Rückstände ziehen in Fugen, Holz, Bodenbeläge und Estrich ein. Wird nur oben gearbeitet, bleiben sie dort. Ein Raum kann danach sauber aussehen und trotzdem belastet sein, denn das Auge sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischwasser verteilt zudem das, was es lösen soll. Wir nehmen deshalb das betroffene Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit. Bei einer Wohnungsauflösung kommt dazu, wie viel Hausrat noch in den Räumen steht und welche Teile der Wohnung betroffen sind. Deshalb sieht sich das vorher jemand an. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Er geht weg, sobald die Ursache weg ist. Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt im Material. Solange dort eine Quelle bleibt, kommt er zurück. Mit dem Ausbau des belasteten Materials ist die Quelle entfernt, und damit bleibt auch der Geruch fort.
Sie bekommen von uns eine Rechnung mit einzeln ausgewiesenen Posten und dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen sind so gehalten, dass Sie sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie die Versicherung damit umgeht, entscheidet sie selbst.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was passiert ist, um welche Räume es geht und wer Zugang hat. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie niemandem im Haus begegnen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
